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LG Leipzig, 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09
- OLG Dresden, 20.04.2011 - 13 U 1416/10
- BGH, 08.11.2012 - IX ZR 77/11
- OLG Dresden, 07.05.2014 - 13 U 1416/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 07.05.2014 - 13 U 1416/10
Insolvenzanfechtung der Übernahme eines Mietvertrages durch den späteren …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - Az.: 7 HKO 3990/09 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - Az.: 7 HKO 3990/09 - wird für vorbehaltlos erklärt.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09 - die Klage abzuweisen;.
das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09 - aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.
die Berufung des Beklagten zurückzuweisen und das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09 - für vorbehaltlos zu erklären.
den Antrag der Klägerin, das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2010 - 7 HKO 3990/09 - für vorbehaltlos zu erklären, abzuweisen.
- OLG Karlsruhe, 29.02.2016 - 8 U 135/10
Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz bei mittelbarer …
Dies zeigt auch der Umstand, dass "im ersten Zugriff" mehrere Landgerichte (neben der Vorinstanz die Landgerichte Potsdam [Urteil vom 30. Juni 2010 - 51 O 37/10] und Leipzig [Urteil vom 31. August 2010 - 7 HKO 3990/09]) und zwei jeweils mit drei Berufsrichtern besetzte Senate der Oberlandesgerichte Dresden (Urteil vom 20. April 2011 - 13 U 1416/10) und Brandenburg (Urteil vom 10. August 2011 - 3 U 112/10) schon bei der Prüfung des objektiven Tatbestandes das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung - zwar rechtsfehlerhaft, aber gewiss nicht vorsätzlich rechtsfehlerhaft - verneinten.